§1.1 Fraktionsverhalten
Das Verhalten des Charakters muss der jeweiligen Fraktion entsprechen. Jeder Spieler entscheidet selbst, wie er seinen Charakter ausspielt, solange dies nicht dem Fraktionskonzept widerspricht.
Verstöße können gemäß §1.2 geahndet werden.
§1.2 UNRP innerhalb Fraktionen
UNRP beschreibt unrealistisches oder nicht fraktionskonformes Verhalten innerhalb einer Fraktion.
Beispiele für UNRP:
• Eine Mafia verhält sich wie eine Straßengang
• Eine Gang fährt Sportwagen oder hochklassige Fahrzeuge
• Sprache passt nicht zur Fraktion (z. B. italienische Mafia spricht dauerhaft Russisch ohne RP-Hintergrund)
• Beamte führen illegale Waffen oder Gegenstände
• Staatsfraktionen tragen unpassende Kleidung oder nutzen unrealistische Fahrzeug-Tunings
• Fraktionsmitglieder kooperieren aus Langeweile mit der Polizei
§1.3 Fraktionsverwarnung
Fraktionsverwarnungen sind permanent und bleiben bestehen, bis sie nach einer erneuten Prüfung durch die Fraktionsverwaltung ausdrücklich zurückgezogen werden.
Erreicht eine Fraktion drei aktive Verwarnungen, gilt sie automatisch als aufgelöst.
Ab diesem Zeitpunkt darf die Fraktion IC nicht mehr agieren, keine Aktivitäten mehr durchführen und sich nicht mehr als bestehende Fraktion ausgeben.
§1.4 Externe Einflussnahme
Konflikte zwischen illegalen Fraktionen dürfen nur von den direkt beteiligten Parteien geführt werden. Andere illegale Gruppierungen dürfen sich weder unterstützend noch störend einmischen.
Jede Form externer Einflussnahme durch illegale Parteien ist untersagt und wird sanktioniert (Ausnahme §1.4.1).
Staatliche Fraktionen wie LSPD oder LSSD gelten nicht als externe Einflussnahme. Sie haben die Aufgabe, Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und entscheiden selbstständig, ob ein Eingreifen notwendig und verhältnismäßig ist. Dabei müssen sie staatliche Strukturen berücksichtigen und verantwortungsvoll handeln.
Staatliche Fraktionen sollen kein unnötiges Risiko eingehen. Wenn sie klar unterlegen sind und ein Eingreifen keinen Nutzen hat, ist ein Rückzug angemessen - der Schutz des eigenen Lebens hat Vorrang.
§1.4.1 Beteiligung mehrerer Fraktionen
Bis zu drei Fraktionen dürfen gleichzeitig an einer Auseinandersetzung beteiligt sein. Die Rollenverteilung ist frei wählbar. Handeln dürfen nur die direkt beteiligten Mitglieder.
Jede Teilnahme muss einen nachvollziehbaren RP Nutzen haben.
§1.4.2 Fairness und Kräfteverhältnis
Gemeinsames Handeln mehrerer Fraktionen ist nur erlaubt, wenn ein faires Kräfteverhältnis gewahrt bleibt.
Unzulässig sind unverhältnismäßige Zusammenschlüsse wie Mafia und Mafia gegen eine Gang oder deutlich überlegene Zahlenkonstellationen ohne RP Begründung.
§1.4.3 Einmaligkeit und Genehmigungspflicht
Solche Zusammenschlüsse sind nur für einmalige Aktionen zulässig. Wiederholte gemeinsame Aktionen derselben Fraktionen müssen vorab von der Fraktionsverwaltung genehmigt werden.
§1.5 Verlassen einer Fraktion / Fraktionssperre
Beim freiwilligen oder unfreiwilligen Verlassen einer Fraktion ist der Spieler verpflichtet, seinen Fraktionsjob beim LS-Amt zu wechseln. Das Ausnutzen von Jobfesseln oder vergleichbaren Mechaniken ist untersagt.
Nach dem Austritt gilt eine Fraktionssperre von 1 bis 3 Tagen, festgelegt durch das ranghöchste Mitglied der verlassenen Fraktion. Wird keine Dauer genannt, gilt automatisch eine Sperre von 24 Stunden.
Wird diese Sperre missachtet, kann das Serverteam die Dauer verlängern.
Frak-Jumping ist nicht gestattet.
§1.6 Fraktionskammer
Staatsfraktionen
• Das Plündern der Fraktionskammer ist verboten.
• Die Weitergabe von dienstlichen Waffen oder Ausrüstung ist untersagt.
• Beim Verlassen der Fraktion müssen alle dienstlichen Gegenstände abgegeben werden (Medikits, Westen, Dienstwaffen, Munition usw.).
Illegale Fraktionen
• Das Plündern der Fraktionskammer ist verboten.
• Beim Verlassen der Fraktion dürfen maximal 15 Gegenstände mitgenommen werden.
• Von diesen 15 Gegenständen dürfen maximal 2 Waffen mitgeführt werden, davon höchstens 1 Langwaffe.
• Waffen oder Items kurz vor einer Razzia umzulagern (Kofferraum, Lagerhallen, andere Orte) ist verboten.
• Fraktionsbestände dürfen nicht in privaten Lagern, Fahrzeugen oder sonstigen Verstecken gelagert werden.
• Sämtliche Waffen und Gegenstände müssen sich vollständig in der Fraktionskammer befinden – auch im Falle einer Auflösung.
§1.7 Baseflucht
Grundsätzlich gilt:
Befindet sich ein Anwesen in einer Todeszone, gelten dort zusätzlich die Regelungen der Todeszone (z. B. kein Zwang zu Warnschüssen).
Zwischen illegalen Fraktionen
Flüchtet eine Fraktion während eines Fights in ihre Hood / ihr Barrio / ihr Anwesen, darf die gegnerische Fraktion das Gebiet stürmen.
Gegen Exekutive
Flüchtet eine Person während einer Verfolgung durch LSPD/LSSD in ihr Anwesen oder Hood, dürfen Beamte das Grundstück für 30 Minuten betreten.
Wird die Lage aussichtslos, müssen sie sich zurückziehen oder eine Razzia beantragen.
§1.8 Verrat (Snitchen)
Das Weitergeben von Informationen der ehemalige Fraktion ist grundsätzlich nur mit einem klaren, nachvollziehbaren RP-Hintergrund erlaubt. Ein Austritt egal ob im Guten oder im Schlechten berechtigt nicht dazu, interne Strukturen, Abläufe, Orte oder Personen preiszugeben.
Das absichtliche oder mutwillige Schädigen der ehemaligen Fraktion aus Langeweile, Rache oder persönlicher Abneigung ist nicht gestattet.
Auch das bewusste Streuen von Falschinformationen ist nur erlaubt, wenn dies einen fundierten RP-Hintergrund hat und logisch in eine laufende Rolle oder Geschichte eingebettet ist.
Das preisgeben sensibler Inhalte wie:
• vollständige Rangordnungen
• Identitäten von Führungspersonen
• interne Strukturen, Abläufe oder Sicherheitsmechanismen
ist unabhängig vom RP-Hintergrund verboten und wird entsprechend sanktioniert.
§1.9 Fraktions-Discords
Staats- & Firmenfraktionen:
Discords, die nicht von der Serverleitung erstellt wurden, müssen dieser vollständig übergeben werden.
Die Serverleitung bzw. Fraktionsverwaltung erhält uneingeschränkten Zugriff.
Für illegale Fraktionen gelten folgende Regeln:
• Es darf ausschließlich ein einziger Fraktions-Discord existieren.
• Alle internen Strukturen, Absprachen und administrativen Vorgänge müssen auf diesem einen Discord stattfinden oder bestmöglich direkt Ingame.
• Weitere Discords, z. B. für Routenverwaltung, Nebenorganisationen oder ausgelagerte Kommunikationsbereiche, sind nicht erlaubt.
• Die Server- und Fraktionsverwaltung muss über den bestehenden Discord informiert werden und erhält eine Admin- bzw. Einblicksrolle. Diese Rolle darf weder entfernt noch in ihrer Berechtigung eingeschränkt werden.
• Kick- oder Bannmaßnahmen gegen die Verwaltung sind untersagt.
• Die Nutzung von Ausweich- oder Schatten-Discords fällt unter Regelumgehung.
• Bei wiederholten Verstößen kann dies zur sofortigen Auflösung der Fraktion führen.
§2.1 Staatsfraktionen
Zu den staatlichen Fraktionen gehören:
• Los Santos Police Department (LSPD)
• Los Santos Sheriff Department (LSSD)
• Los Santos Medical Department (LSMD)
• Los Santos Fire Department (LSFD)
• Department of Justice (Justiz)
• San Andreas State Marshal Service (SASMS)
• Benny´s Motorworks
Staatsfraktionen dürfen eine unbegrenzte Mitgliederzahl haben, sofern die Fraktionsverwaltung keine andere Vorgabe trifft.
§2.2 Erkennbarkeit
Um als staatliches Fraktionsmitglied agieren zu dürfen, muss grundsätzlich eine eindeutige dienstliche Erkennbarkeit bestehen.
Das Tragen der Dienstkleidung oder eines klaren Erkennungsmerkmals wie PD-Weste, Marke, MD-Stethoskop oder vergleichbarer Ausrüstung ist verpflichtend.
Fehlt ein solches Merkmal, gilt die Person nicht als im Dienst.
Ausnahme:
Beamte des LSPD/LSSD dürfen im Rahmen Undercover-Einsätze bewusst von ihrem üblichen Erscheinungsbild abweichen.
Während solcher Einsätze gelten sie dennoch als im Dienst, sofern die Maßnahme intern abgesprochen und dienstlich legitimiert ist.
§2.3 Korruption
Korruption in Staatsfraktionen ist grundsätzlich verboten. Jede Form der Zusammenarbeit mit illegalen Strukturen wie der Besitz, die Nutzung oder die Weitergabe illegaler Gegenstände, das Farmen an illegalen Orten oder das Verstricken in Straftaten stellt einen schweren Regelverstoß dar und kann bis zu einem permanenten Ausschluss führen.
Korruption stellt eine Ausnahme dar und ist nur in seltenen, streng kontrollierten Fällen erlaubt. Sie darf niemals zum Selbstzweck dienen und muss nachweislich einem nachvollziehbaren, sinnvollen und realistischen RP-Zweck dienen (z. B. verdeckte Ermittlungen, Informationsgewinnung, Infiltration). Korruption ist keine Spielweise, sondern ein spezifisches RP-Werkzeug, das nur unter Aufsicht genutzt werden darf.
Genehmigte Korruption (Ausnahmeregelung)
Eine Korruption ist ausschließlich erlaubt, wenn:
• ein Fraktionsticket eröffnet wurde,
• die Situation nachvollziehbar, logisch und RP-relevant begründet wurde,
• die Fraktionsverwaltung und die Serverleitung zugestimmt haben.
Eine Ablehnung kann jederzeit und ohne Begründung erfolgen.
Wird eine Genehmigung erteilt, sind nur folgende Punkte erlaubt:
• Weitergabe einzelner Akten oder ausgewählter Informationen, wenn es RP-technisch notwendig ist
• Weitergabe behördlich geplanter Aktionen (in begrenztem Rahmen)
• Haftminderung bis maximal 50% der Ursprünglichen Haftzeit, sofern realistisch Begründbar
• „Wegsehen“ bei Besitz oder Herstellung illegaler Gegenstände in Ausnahmefällen
• Teilnahme an illegalen Farmrouten ausschließlich im Rahmen einer genehmigten, verdeckten Rolle
Wichtig:
Alles, was nicht ausdrücklich in dieser Liste steht, ist verboten, selbst bei genehmigter Korruption.
Eine Korruptionsgenehmigung ist kein Freifahrtschein, sondern eine enge Sondergenehmigung, die jederzeit widerrufen werden kann.
§2.4 InGame-Strafmaß
Das im Regelwerk festgelegte Ingame-Strafmaß darf grundsätzlich nicht überschritten werden.
Wird es dennoch überschritten, ist die betroffene Person freizulassen.
Maximalwerte:
• Haftstrafe: 180 HE
• Bußgeld: bis zu 550.000 $
• Sozialstunden: 75 HE
Ausnahmen bei missbräuchlichem Haftantritt / Fluchtverhalten
Die oben genannten Maximalwerte gelten nicht, wenn eine Person den gesetzlich vorgesehenen Haftantritt bewusst ausnutzt oder verzögert.
Beispiele:
• wiederholte Fluchtversuche vor oder während des Haftantritts
• aktives Provozieren, Eskalieren oder Begehen weiterer Straftaten, um die Strafe künstlich zu beeinflussen
• Behinderung oder Vereitelung der Festnahme
In solchen Fällen darf das Strafmaß über die regulären Maximalwerte hinaus erhöht werden allerdings nur im Rahmen der Straftaten, die tatsächlich begangen wurden.
Es darf also nur das verhängt werden, was auch realistisch und nach Gesetzbuch begründbar ist.
Zusatzregelungen:
• Bei mehr als 6 Beamten im Dienst und Haftzeiten über 140 HE muss den Inhaftierten mindestens 20 Minuten Hofgang- oder Besuchs-RP ermöglicht werden.
• Ab 60 HE Haft dürfen Häftlinge sofern sie es wünschen ins Staatsgefängnis überstellt werden.
§2.5 InGame-Gesetze
Das Serverregelwerk hat gegenüber allen Ingame-Gesetzen oberste Priorität. Steht eine gesetzliche Regelung im Spiel im Widerspruch zum Serverregelwerk, gilt ausschließlich das Serverregelwerk.
Niemand darf für Inhalte bestraft werden, die laut Regelwerk nicht erlaubt sind.
Änderungen oder Anpassungen an den Ingame-Gesetzen müssen zuvor mit der Fraktionsverwaltung abgestimmt und genehmigt werden.
§2.6 Untersuchungshaft (U-Haft)
Die U-Haft beträgt immer 30 Minuten, sobald eine Person in einer Zelle des PD, SD oder State untergebracht wird.
Diese ersten 30 Minuten gelten ausschließlich als Untersuchungshaft und werden niemals auf die spätere Haftstrafe angerechnet.
Verlängerungen im Rahmen des Verfahrens
Die U-Haft kann im Verfahren verlängert werden:
• + 15 Minuten, wenn ein Anwalt hinzugezogen wird
• + 15 Minuten, wenn ein Staatsanwalt hinzugezogen wird
Die maximale Gesamtdauer der U-Haft beträgt 60 Minuten.
Ein künstliches Verzögern des Verfahrens ist nicht erlaubt.
Anrechnung auf die Haftzeit
Nur die Zeit über den ersten 30 Minuten U-Haft hinaus kann auf die spätere Haft angerechnet werden.
Es gelten folgende Grenzen:
• mindestens 15 Minuten
• jedoch maximal 30 Minuten
Diese Anrechnung betrifft ausschließlich den Teil der U-Haft, der über die Grundzeit von 30 Minuten hinausgeht.
§2.7 Razzien
Razzien auf Routen
• LSPD und LSSD dürfen pro Tag nur eine einzige Razzia auf einer illegalen Route durchführen.
• Das Abcampen oder dauerhafte Überwachen einer Route ist verboten.
• Eine Razzia darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Chief of Police oder sofern vorhanden der Justiz durchgeführt werden.
Razzien auf Anwesen
• Eine Razzia auf ein Anwesen ist nur erlaubt, wenn ausreichende und nachvollziehbare Beweise vorliegen.
• Auch hier ist eine Genehmigung ausschließlich durch den Chief of Police oder die Justiz erforderlich.
• Ein Anwesen darf maximal zweimal pro Woche Ziel einer Razzia sein.
§2.8 Terrorstatus
Ein Terrorstatus kann gegen einzelne Personen oder gegen ganze Fraktionen verhängt werden, wenn diese trotz behördlicher Maßnahmen wie etwa Razzien oder Festnahmen weiterhin unverändert agieren, keine Einsicht zeigen oder gezielt staatliche Maßnahmen unterlaufen.
Folgen eines aktiven Terrorstatus:
• Bei schweren Delikten wie Raubüberfällen oder Geiselnahmen entfällt die Verhandlungspflicht
• Es besteht ein dauerhafter Haftbefehl
• Betroffene dürfen ohne Vorwarnung durchsucht und festgenommen werden
Der Terrorstatus wird vorläufig aufgehoben, wenn sich alle betroffenen Personen widerstandslos ergeben und die Situation vollständig bereinigt werden kann.
§2.9 Aktensystem
Das Sabotieren, Manipulieren oder missbräuchliche Löschen von Akten und Inhalten im behördlichen Tablet ist verboten.
Akten dürfen nur aus triftigen und nachvollziehbaren Gründen geändert oder gelöscht werden.
Jede absichtliche Veränderung, das Entfernen relevanter Informationen oder das unerlaubte Löschen kann schwere Konsequenzen bis hin zum permanenten Ausschluss nach sich ziehen.
§2.10 Jobads / Werbung
Jobads dienen ausschließlich offiziellen Mitteilungen wie Sperrzonen, Landeerlaubnissen oder behördlichen Informationen.
Das Spammen, falsche Nutzen oder missbräuchliche Ausnutzen dieser Funktion ist verboten.
§3.1 Illegale Fraktionen
Illegale Fraktionen sind Organisationen, die offiziell durch die Fraktionsverwaltung genehmigt wurden.
Sie dürfen maximal 18 Mitglieder besitzen.
Ein Überschreiten dieser Zahl führt zu Sanktionen nach §8.3 (Fraktionsverwarnung und mögliche Auflösung).
§3.2 Erkennbarkeit
Illegale Fraktionen müssen nicht dauerhaft sichtbar als Fraktion auftreten.
Das Tragen ziviler Kleidung sowie die Nutzung unauffälliger Fahrzeuge ist ausdrücklich erlaubt und Teil des realistischen Untertauchens.
Erst bei aktiven Aktionen etwa Überfällen, Route-Verteidigung, Erpressungen, Gefechten oder ähnlichen Tätigkeiten, muss die Zugehörigkeit zur eigenen Fraktion eindeutig erkennbar sein.
Kleidung
• Während Aktionen muss mindestens ein klar zuordenbares Kleidungsstück getragen werden (Oberteil, Hose oder Weste mit Logo).
• Bei Gangs gilt auch eine Flag in Kombination mit Bandana als eindeutiges Erkennungsmerkmal.
Fahrzeuge
• Außerhalb von Aktionen dürfen zivile Fahrzeuge genutzt werden.
• Während Aktionen müssen min. zwei Akzentfarben der Fraktion sichtbar sein, z. B.:
- Primär / Sekundärfarbe
- Unterbodenbeleuchtung
- Scheinwerferfarbe
Diese sollen die Zuordnung ermöglichen, ohne dass staatliche Fraktionen sofort die genaue Herkunft kennen.
Zweitjob
Mitglieder illegaler Fraktionen dürfen einen legalen Zweitjob ausüben, um reguläres Einkommen zu verdienen.
Der Zweitjob ist erlaubt, solange:
• er nicht im Konflikt mit anderen Regeln steht (z. B. Korruption & Co.)
• er nicht genutzt wird, um RP-Konsequenzen, Fahndungen oder Ermittlungen zu umgehen
§3.3 Anti-Kuschel-RP / Konkurrenzprinzip
Illegale Fraktionen stehen grundsätzlich in Konkurrenz zueinander. Ein „Kuschel-RP“, bei dem kriminelle Fraktionen dauerhaft freundschaftlich, friedlich oder kooperativ miteinander agieren, widerspricht dem Fraktionskonzept und ist nicht gestattet.
Erlaubt ist lediglich neutrales oder rein persönliches Verhalten einzelner Charaktere im zivilen Auftreten, solange dadurch keine fraktionsübergreifende Freundschaft oder Allianz entsteht.
Illegale Fraktionen müssen ihr eigenes Fraktionsprofil, ihre Rivalitäten und ihre Interessen konsequent vertreten.
Dauerhafte Harmonien, gemeinsames „Zusammenleben“ oder übermäßige Fraktionsnähe ohne offiziellen Bündnisstatus sind unzulässig.
Konsequenzen:
• Bei Verstößen kann die Fraktionsverwaltung eine Verwarnung aussprechen.
• Wiederholte Verstöße können zur vollständigen Auflösung der Fraktion führen.
§3.4 Aufbauschutz
Neue Fraktionen erhalten auf Wunsch einen dreitägigen Aufbauschutz.
Während dieser Zeit dürfen andere Fraktionen nicht provozieren oder angreifen.
Der Schutz verfällt, sobald die neue Fraktion selbst Angriffe startet oder Konflikte auslöst.
§3.5 Probezeit
Nach offizieller Genehmigung beginnt eine Probezeit von 14 Tagen.
Wenn die Fraktion in dieser Zeit:
• ihr Konzept nicht einhält,
• grob gegen Regeln verstößt,
• oder inaktiv ist,
kann sie ohne weitere Begründung aufgelöst werden.
§3.6 Blood-In / Blood-Out
Blood-In
Ein Blood-In ist die offizielle Aufnahme in eine kriminelle Organisation.
Er muss ausgespielt werden und wird individuell durch die Fraktionsleitung gestaltet.
Mit dem Blood-In akzeptiert der Charakter alle Risiken und Konsequenzen des kriminellen Lebens.
Nur wer Blood-In ist, kann auch einen Blood-Out erhalten.
Blood-Out
Der Blood-Out beschreibt das Ausscheiden aus der Organisation und wird immer ausgespielt.
a) Soft Blood-Out:
• Der Charakter wird verletzt oder getötet.
• Der Vorfall gilt als „vergessen“.
• Der Charakter darf weiterleben, hat aber keine Erinnerung an Strukturen, Personen oder Abläufe.
• Nur durch die Fraktionsleitung veranlasst.
b) Hard Blood-Out:
• Ein Hard Blood-Out bedeutet die dauerhafte Entfernung des Charakters (Charakterlöschung).
• Er wird nur bei schwerem Verrat, massiven Regelbrüchen oder gravierendem Vertrauensbruch angewandt.
• Vor einem Hard Blood-Out muss zwingend ein Fraktionsticket eröffnet werden, in dem die Fraktionsleitung der Serverleitung bzw. Fraktionsverwaltung den Grund und die Notwendigkeit des Hard Blood-Outs darlegt. Ohne Genehmigung darf kein Hard Blood-Out durchgeführt werden.
• Nach der Genehmigung und dem ausgespielten Ausbluten verlässt der Spieler den Server und eröffnet ein Ticket zur endgültigen Charakterlöschung.
Flucht- und Untertauchregel (gilt für Soft & Hard Blood-Out)
• Ein betroffener Charakter darf vor einem Blood-Out flüchten oder untertauchen.
• Die ehemalige Fraktionsleitung darf den Blood-Out trotzdem durchsetzen – jedoch nur innerhalb von maximal 3 Monaten ab der ersten Ingame-Ansprache des Blood-Outs.
• Nach Ablauf dieser Frist ist die Durchführung eines Blood-Outs nicht mehr zulässig.
§3.7 Equipment
Eine illegale Fraktion darf gleichzeitig nur Folgendes im Einsatz haben:
• 1 Helikopter
• 1 Scharfschützengewehr
§3.8 Bündnisse
Bündnisse zwischen zwei illegalen Fraktionen sind erlaubt, dienen aber ausschließlich logistischer Zusammenarbeit wie:
• Waffenlieferungen / Waffenaustausch
• Material-, Routen- oder Ressourcenunterstützung
Nicht erlaubt:
• Gemeinsame Verteidigung einer Route
• Gemeinsame Angriffe
• Beteiligung an Gefechten, in denen nur eine Partei betroffen ist
• Unterstützung in Situationen, die nicht direkt mit der vereinbarten Route zusammenhängen
§3.9 Bündnisbeantragung
Ein Bündnis muss im Fraktionsverwaltungsticket beantragt werden.
Beide Leader müssen zustimmen.
Die Fraktionsverwaltung kann jederzeit:
• annehmen,
• ablehnen,
• oder ein bestehendes Bündnis auflösen,
wenn Regeln verletzt werden oder der Mehrwert nicht mehr besteht.
§3.10 Blacklist
Wird eine Person auf eine Blacklist gesetzt, muss dies:
• der Person InGame mitgeteilt werden
• auf dem Fraktionsdiscord eingetragen werden (Grund, Datum, Freikaufsumme)
Blacklist-Einträge ohne Information oder ohne Chance auf Freikauf sind nicht zulässig.
§3.11 Forderungen
Forderungen zwischen zwei Fraktionen benötigen einen klaren und nachweisbaren RP-Hintergrund, z. B.:
• Tötungen
• Stürmungen
• Diebstahl
• schwerwiegende Konflikte
Die Forderung darf maximal die Hälfte des erlittenen Schadenswerts betragen.
Wenn kein materieller Schaden entstanden ist, liegt die Obergrenze bei 850.000 $.
Forderungen dürfen nicht vor Ablauf von 7 Tagen gestellt werden.
§3.12 Routen
Illegale Routen sind wertvolle Ressourcen.
Jede Fraktion darf gleichzeitig:
• eine Haupt-Route (Sammler + Verarbeiter + Verkauf) und
• eine Nebenroute (Schwarzmarkt, Waffenherstellung, Westenroute, Labore)
halten.
Neutral und nicht einnehmbar:
• Schwarzgeldwäsche
• Kanonen Franky
• Roger
§3.13 Route Beanspruchen
Eine Route darf nur beansprucht werden, wenn ein nachvollziehbarer RP-Hintergrund besteht, z. B.:
• Missmanagement
• verweigerte Kooperation
• wiederholte Störungen
Bevor Gewalt entsteht, ist RP auszuspielen.
Die Fraktion, die eine Route besitzt, muss diese verwalten und aktiv schützen.
Empfohlen: Route zusätzlich mit Graffiti/Tag markieren.
§3.14 Helikopter-Absturz
Bei einem Helikopterabsturz dürfen alle illegalen Fraktionen den Ort aufsuchen und looten.
Wenn Fraktion A plündert und Fraktion B ebenfalls plündern möchte, gelten die allgemeinen Regeln zu Warnschüssen und Schussankündigung nach Regelwerk - §4.16.
Die Exekutive darf den Unfallort sichern.
§3.15 US-Army-Absturz
Bei Absturzstellen der US-Army handelt es sich automatisch um Sperrzonen, in denen ohne Schussankündigung geschossen werden darf.
Illegale Fraktionen dürfen plündern.
LSPD/LSSD sollen die Absturzstelle sichern und räumen.
§3.16 Fraktions-Ammunation
Jede Fraktion kann einen Ammunation „zinken“ und beanspruchen.
Eine Obergrenze für die Anzahl gehaltener Ammunations gibt es nicht.
Wird ein Ammunation eingenommen, darf die vorherige Fraktion ihn erst nach 24 Stunden zurückerobern.
§3.17 Zufällige Transporte
Unbekannte Transporte dürfen von allen illegalen Fraktionen überfallen werden.
Es ist keine Schussankündigung durch die Fahrer notwendig.
§4.1 Benennung
Der Name eines Business darf keine irreführenden, trollhaften oder unpassenden Inhalte enthalten.
Bezeichnung und Unternehmenszweck müssen realistisch, RP-tauglich und klar zuzuordnen sein.
Unternehmen mit unpassender oder missverständlicher Namensgebung können abgelehnt oder nachträglich zur Umbenennung verpflichtet werden.
§4.2 Anträge & Genehmigungen
Anträge für Standorte, Mappings, Erweiterungen oder andere geschäftsrelevante Inhalte müssen Ingame beim Los Santos Amt eingereicht werden.
Wichtige Hinweise:
• Eine erste Ablehnung bedeutet nicht, dass das gesamte Business dauerhaft verworfen ist.
• Unternehmen müssen aktiv aufgebaut, beworben und mit Leben gefüllt werden. Die Fraktionsverwaltung beobachtet Entwicklung & Aktivität.
• Sobald ein Business eine erkennbare Struktur und Nachfrage erzeugt, kann ein Antrag erneut eingereicht und später genehmigt werden.
• Das Nachfragen im Discord nach dem Stand eines Antrags ist verboten, kann als Druckversuch gewertet werden und zur sofortigen Ablehnung führen.
Ein Unternehmen benötigt Zeit, kein Business entsteht nach wenigen Tagen. Geduld und RP-Engagement sind Voraussetzung für Genehmigungen.
§4.3 Werbung & Öffentlichkeitsarbeit
Kann ein Business die Werbefunktion nutzen, gelten folgende Regeln:
• Trollnachrichten, irreführende Angaben oder Spam sind verboten.
• Werbung muss sachlich, realistisch und RP-gerecht gestaltet sein.
• Missbrauch der Werbefunktion führt zur sofortigen Entfernung der Werbefunktion oder – bei schweren Verstößen – zur Löschung des gesamten Business.