§1.1 Fraktionsverhalten
Das Verhalten des Charakters muss der jeweiligen Fraktion entsprechen. Jeder Spieler entscheidet selbst, wie er seinen Charakter ausspielt, solange dies nicht dem Fraktionskonzept widerspricht.
Verstöße können gemäß §1.2 geahndet werden.
§1.2 UNRP innerhalb Fraktionen
UNRP beschreibt unrealistisches oder nicht fraktionskonformes Verhalten innerhalb einer Fraktion.
§1.3 Externe Einflussnahme
Konflikte zwischen illegalen Fraktionen dürfen nur von den direkt beteiligten Parteien geführt werden. Andere illegale Gruppierungen dürfen sich weder unterstützend noch störend einmischen.
Jede Form externer Einflussnahme durch illegale Parteien ist untersagt und wird sanktioniert (Ausnahme §1.4).
Staatliche Fraktionen wie LSPD oder BCSO gelten nicht als externe Einflussnahme. Sie haben die Aufgabe, Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und entscheiden selbstständig, ob ein Eingreifen notwendig und verhältnismäßig ist. Dabei müssen sie staatliche Strukturen berücksichtigen und verantwortungsvoll handeln.
Staatliche Fraktionen sollen kein unnötiges Risiko eingehen. Wenn sie klar unterlegen sind und ein Eingreifen keinen Nutzen hat, ist ein Rückzug angemessen - der Schutz des eigenen Lebens hat Vorrang.
§1.4 Beteiligung mehrerer Fraktionen
An einer Auseinandersetzung dürfen maximal drei Fraktionen gleichzeitig beteiligt sein. Teilnehmen dürfen nur direkt beteiligte Mitglieder und jede Beteiligung muss einen nachvollziehbaren RP-Grund haben.
Zusammenschlüsse mehrerer Fraktionen sind nur erlaubt, wenn ein faires Kräfteverhältnis gewahrt bleibt. Unverhältnismäßige Konstellationen ohne RP-Begründung (z. B. zwei große Fraktionen gegen eine kleine Gang) sind unzulässig.
Gemeinsame Aktionen derselben Fraktionen sind nur einmalig erlaubt; wiederholte Kooperationen müssen vorab von der Fraktionsverwaltung genehmigt werden.
§1.5 Verlassen einer Fraktion / Fraktionssperre
Beim freiwilligen oder unfreiwilligen Verlassen einer Fraktion ist der Spieler verpflichtet, seinen Fraktionsjob unverzüglich beim LS Amt zu wechseln. Das Ausnutzen von Jobfesseln oder vergleichbaren Mechaniken ist untersagt.
Nach dem Austritt aus einer Fraktion gilt ausnahmslos eine Fraktionssperre von 3 Tagen. Während dieser Zeit ist ein Beitritt zu einer neuen Fraktion nicht gestattet.
Die Dauer der Sperre ist fest vorgegeben und kann weder verkürzt, umgangen noch verlängert werden.
Frak-Jumping ist nicht gestattet.
§1.6 Fraktionskammer
Das Plündern der Fraktionskammer ist verboten.
Staatsfraktionen:
Dienstliche Waffen und Ausrüstung dürfen nicht weitergegeben werden. Beim Verlassen der Fraktion müssen alle dienstlichen Gegenstände (z. B. Medikits, Westen, Dienstwaffen, Munition) abgegeben werden.
Illegale Fraktionen:
Beim Verlassen der Fraktion dürfen maximal 2 Waffen mitgenommen werden, davon höchstens 1 Langwaffe. Das Umlagern von Waffen oder Items vor einer Razzia sowie das Lagern von Fraktionsbeständen in privaten Lagern, Fahrzeugen oder Verstecken ist verboten. Alle Gegenstände müssen sich in der Fraktionskammer befinden, auch im Falle einer Auflösung.
§1.7 Baseflucht
Grundsätzlich gilt:
Befindet sich ein Anwesen in einer Todeszone, gelten dort zusätzlich die Regelungen der Todeszone (z. B. kein Zwang zu Warnschüssen).
Zwischen illegalen Fraktionen
Flüchtet eine Fraktion während eines Fights in ihre Hood / ihr Barrio / ihr Anwesen, darf die gegnerische Fraktion das Gebiet stürmen.
Gegen Exekutive
Flüchtet eine Person während einer Verfolgung durch LSPD bzw. BCSO in ihr Anwesen oder Hood, dürfen Beamte das Grundstück für 30 Minuten betreten.
Wird die Lage aussichtslos, müssen sie sich zurückziehen oder eine Razzia beantragen.
§1.8 Verrat (Snitchen)
Das Weitergeben interner Informationen über aktuelle oder ehemalige Fraktionen ist nur mit nachvollziehbarem RP-Hintergrund erlaubt.
Ein Austritt berechtigt nicht automatisch dazu, interne Abläufe, Orte oder Personen preiszugeben.
Das absichtliche Schädigen einer ehemaligen Fraktion aus Rache, Langeweile oder persönlicher Abneigung ist verboten.
Falschinformationen dürfen nur mit klarer RP-Begründung und im Rahmen einer laufenden Story verbreitet werden.
Die eigene Fraktion zu verraten („Snitchen“) ist grundsätzlich untersagt.
§2.1 Staatsfraktionen
Zu den staatlichen Fraktionen gehören:
• Los Santos Police Department (LSPD)
• Blaine County Sheriffs Office (BCSO)
• Los Santos Medical Department (LSMD)
• Los Santos Fire Department (LSFD)
• Department of Justice (Justiz)
• Department of Corrections (DOC)
• Benny´s Motorworks
Staatsfraktionen dürfen eine unbegrenzte Mitgliederzahl haben, sofern die Fraktionsverwaltung keine andere Vorgabe trifft.
§2.2 Erkennbarkeit
Um als staatliches Fraktionsmitglied agieren zu dürfen, muss grundsätzlich eine eindeutige dienstliche Erkennbarkeit bestehen.
Das Tragen der Dienstkleidung oder eines klaren Erkennungsmerkmals wie PD-Weste, Marke, MD-Stethoskop oder vergleichbarer Ausrüstung ist verpflichtend.
Fehlt ein solches Merkmal, gilt die Person nicht als im Dienst.
Ausnahme:
Beamte des LSPD/BCSO dürfen im Rahmen Undercover-Einsätze bewusst von ihrem üblichen Erscheinungsbild abweichen.
Während solcher Einsätze gelten sie dennoch als im Dienst, sofern die Maßnahme intern abgesprochen und dienstlich legitimiert ist.
§2.3 Korruption
Korruption ist in Staatsfraktionen grundsätzlich verboten. Jede Zusammenarbeit mit illegalen Strukturen, z. B. Besitz, Nutzung oder Weitergabe illegaler Gegenstände, Teilnahme an illegalen Aktivitäten oder Straftaten, gilt als schwerer Regelverstoß und kann bis zum permanenten Ausschluss führen.
Korruption ist nur in seltenen Ausnahmefällen erlaubt und muss einem klaren, realistischen RP-Zweck dienen (z. B. verdeckte Ermittlungen oder Infiltration). Dafür muss zwingend vorab ein Leitungs-Ticket eröffnet und die Situation nachvollziehbar sowie RP-relevant begründet werden. Eine Durchführung ist ausschließlich nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Serverleitung erlaubt. Eine Ablehnung kann jederzeit und ohne Begründung erfolgen.
Erlaubt bei Genehmigung:
• Weitergabe einzelner Akten oder ausgewählter Informationen
• begrenzte Weitergabe geplanter behördlicher Maßnahmen
• Haftminderung bis maximal 50 % bei nachvollziehbarer Begründung
• in Ausnahmefällen „Wegsehen“ bei Besitz oder Herstellung illegaler Gegenstände
• Teilnahme an illegalen Farmrouten im Rahmen einer genehmigten verdeckten Rolle
Grundsätzliche Verbote:
Das Manipulieren, Verändern oder Löschen von Akten, Daten oder behördlichen Systemeinträgen ist unter allen Umständen verboten.
Auch nach einer Kündigung oder einem Fraktionsaustritt können Spieler belangt werden, wenn sie zuvor oder weiterhin Zugriff auf behördliche Systeme haben und diese missbrauchen.
Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, bleibt verboten. Eine Korruptionsgenehmigung ist eine enge Ausnahme und kann jederzeit widerrufen werden.
§2.4 InGame-Strafmaß
Das im Regelwerk festgelegte Ingame-Strafmaß darf grundsätzlich nicht überschritten werden.
Maximalwerte:
• Haftstrafe: 120 HE
• Bußgeld: bis zu 550.000 $
• Sozialstunden: 60 HE
Ausnahmen bei missbräuchlichem Haftantritt / Fluchtverhalten
Die oben genannten Maximalwerte gelten nicht, wenn eine Person den gesetzlich vorgesehenen Haftantritt bewusst ausnutzt oder verzögert.
Beispiele:
• wiederholte Fluchtversuche vor oder während des Haftantritts
• aktives Provozieren, Eskalieren oder Begehen weiterer Straftaten, um die Strafe künstlich zu beeinflussen
• Behinderung oder Vereitelung der Festnahme
In solchen Fällen darf das Strafmaß über die regulären Maximalwerte hinaus erhöht werden allerdings nur im Rahmen der Straftaten, die tatsächlich begangen wurden.
Es darf also nur das verhängt werden, was auch realistisch und nach Gesetzbuch begründbar ist.
§2.5 InGame-Gesetze
Das Serverregelwerk hat gegenüber allen Ingame-Gesetzen oberste Priorität. Steht eine gesetzliche Regelung im Spiel im Widerspruch zum Serverregelwerk, gilt ausschließlich das Serverregelwerk.
Niemand darf für Inhalte bestraft werden, die laut Regelwerk nicht erlaubt sind.
Änderungen oder Anpassungen an den Ingame-Gesetzen müssen zuvor mit der Fraktionsverwaltung abgestimmt und genehmigt werden.
§2.6 Untersuchungshaft (U-Haft)
Sobald eine Person in einer Zelle untergebracht wird, beginnt automatisch eine Untersuchungshaft von 30 Minuten. Diese ersten 30 Minuten werden grundsätzlich nicht auf eine spätere Haftstrafe angerechnet.
Fordert der Täter oder die ermittelnde Behörde (z. B. Beamte beim Schreiben der Akte) einen Anwalt oder Staatsanwalt an, kann die U-Haft jeweils um 15 Minuten verlängert werden. Dafür muss ein nachvollziehbarer Grund bestehen; eine Verlängerung darf nicht genutzt werden, um die U-Haft künstlich zu verlängern. Die maximale Gesamtdauer der Untersuchungshaft beträgt 60 Minuten.
Nur die Zeit über den ersten 30 Minuten hinaus kann auf die spätere Haft angerechnet werden. Dabei können mindestens 15 Minuten und maximal 30 Minuten angerechnet werden.
§2.7 Razzien
Routen:
LSPD und BCSO dürfen pro Tag nur eine Razzia auf einer illegalen Route durchführen. Wurde eine Route (z. B. ein Kokainfeld) durchsucht, darf auf dieselbe Route erst nach 7 Tagen erneut eine Razzia stattfinden.
Das Abcampen oder dauerhafte Überwachen von Routen ist verboten. Jede Razzia benötigt eine ausdrückliche Genehmigung der Justiz.
Anwesen:
Razzien auf Anwesen sind nur mit ausreichenden, nachvollziehbaren und dokumentierten Beweisen erlaubt und müssen von der Justiz genehmigt werden. Nach einer Razzia darf dasselbe Anwesen bzw. dieselbe Fraktion frühestens nach 14 Tagen erneut Ziel einer Razzia werden. In besonders schwerwiegenden Fällen kann die Fraktionsverwaltung eine frühere Razzia genehmigen.
Dokumentation:
Alle Razzien müssen im LSPD-, BCSO- oder Justiz-Verteiler für das Fraktionsmanagement dokumentiert werden, inklusive einer vollständigen Liste aller beschlagnahmten illegalen Gegenstände.
§2.8 Terrorstatus
Ein Terrorstatus kann gegen einzelne Personen oder gegen ganze Fraktionen verhängt werden, wenn diese trotz behördlicher Maßnahmen wie etwa Razzien oder Festnahmen weiterhin unverändert agieren, keine Einsicht zeigen oder gezielt staatliche Maßnahmen unterlaufen.
Folgen eines aktiven Terrorstatus:
• Bei schweren Delikten wie Raubüberfällen oder Geiselnahmen entfällt die Verhandlungspflicht
• Es besteht ein dauerhafter Haftbefehl
• Betroffene dürfen ohne Vorwarnung durchsucht und festgenommen werden
Der Terrorstatus entfällt, wenn sich alle betroffenen Personen widerstandslos ergeben und die Situation vollständig bereinigt werden kann bzw. die Haftstrafen abgesessen worden sind.
§3.1 Illegale Fraktionen
Illegale Fraktionen sind Organisationen, die offiziell durch die Fraktionsverwaltung genehmigt wurden.
Sie dürfen maximal 20 Mitglieder besitzen.
§3.2 Erkennbarkeit
Mitglieder illegaler Fraktionen dürfen sich im Alltag unauffällig bewegen.
Sobald eine aktive Fraktionshandlung stattfindet (z. B. Überfälle, Routenverteidigung, Erpressungen oder Gefechte), muss die Zugehörigkeit zur Fraktion erkennbar sein.
Kleidung während Aktionen:
• Gangs: Maske und Flag oder ein Kleidungsstück in Fraktionsfarbe (z. B. Hose oder Oberteil).
• MC: Maske und Kutte.
• Mafia / Kartell / Syndikat: Maske und Weste bzw. Kopfbedeckung.
Farben / Auftreten:
Nur Gangs und MCs dürfen ihre Fraktionsfarbe dauerhaft tragen und offen zur Schau stellen.
Mafia, Kartelle und Syndikate dürfen Fraktionsfarben nur situativ tragen, wenn es zur aktuellen RP-Situation passt, jedoch nicht dauerhaft oder demonstrativ im Alltag.
§3.3 Color-Banging
Das übermäßige oder auffällige Tragen einer einzelnen Fraktions oder Gangfarbe (Color Banging) ist verboten.
Farben dürfen lediglich dezent getragen werden, um Zugehörigkeit zu zeigen, dürfen jedoch nicht dominierend oder provokativ eingesetzt werden.
§3.4 Aufbauschutz
Neue Fraktionen erhalten auf Wunsch einen dreitägigen Aufbauschutz.
Während dieser Zeit dürfen andere Fraktionen nicht provozieren oder angreifen.
Der Schutz verfällt, sobald die neue Fraktion selbst Angriffe startet oder Konflikte auslöst.
§3.5 Probezeit
Nach offizieller Genehmigung beginnt eine Probezeit von 14 Tagen welche in 2 Phasen aufgeteilt ist.
Wenn die Fraktion in dieser Zeit:
• ihr Konzept nicht einhält,
• grob gegen Regeln verstößt,
• oder inaktiv ist,
kann sie ohne weitere Begründung aufgelöst werden.
§3.6 Blood-In / Blood-Out
Blood-In
Ein Blood-In ist die offizielle Aufnahme in eine kriminelle Organisation.
Er kann ausgespielt werden und wird individuell durch die Fraktionsleitung gestaltet.
Mit dem Blood-In akzeptiert der Charakter alle Risiken und Konsequenzen des kriminellen Lebens.
Nur wer Blood-In ist, kann auch einen Blood-Out erhalten.
Blood-Out
Der Blood-Out beschreibt das Ausscheiden aus der Fraktion und wird immer ausgespielt. Dabei ist folgendes zu beachten:
• Der Charakter wird verletzt oder getötet (bewusstlos).
• Der Vorfall gilt als „vergessen“.
• Der Charakter darf weiterleben, hat aber keine Erinnerung an Strukturen, Personen oder Abläufe.
• Nur durch die Fraktionsleitung durchzuführen.
Flucht- und Untertauchregel
• Ein betroffener Charakter darf vor einem Blood-Out flüchten oder untertauchen.
• Die ehemalige Fraktionsleitung darf den Blood-Out trotzdem durchsetzen – jedoch nur innerhalb von maximal 3 Monaten ab der ersten Ingame-Ansprache des Blood-Outs.
• Nach Ablauf dieser Frist ist die Durchführung eines Blood-Outs nicht mehr zulässig.
§3.7 Bündnisse
Bündnisse zwischen zwei illegalen Fraktionen sind erlaubt, jedoch ausschließlich für logistische Zusammenarbeit wie Waffenlieferungen, Waffenaustausch sowie Material-, Routen- oder Ressourcenunterstützung.
Nicht erlaubt sind gemeinsame Angriffe, gemeinsame Routenverteidigungen, die Beteiligung an Gefechten einer anderen Fraktion oder Unterstützung in Situationen ohne direkten Bezug zur vereinbarten Zusammenarbeit.
Ein Bündnis muss vorab über ein Fraktionsverwaltungsticket beantragt und von beiden Fraktionsleadern bestätigt werden.
Die Fraktionsverwaltung kann Bündnisse jederzeit annehmen, ablehnen oder auflösen, wenn Regeln verletzt werden oder kein RP-Mehrwert mehr besteht.
§3.8 Blacklist
Wird eine Person auf eine Blacklist gesetzt, muss dies:
• der Person InGame mitgeteilt werden
• auf dem Fraktionsdiscord eingetragen werden (Grund, Datum, Freikaufsumme)
Blacklist-Einträge ohne Information oder ohne Chance auf Freikauf sind nicht zulässig.
§3.9 Forderungen
Forderungen zwischen zwei Fraktionen benötigen einen klaren und nachweisbaren RP-Hintergrund, z. B.:
• Tötungen
• Stürmungen
• Diebstahl
• schwerwiegende Konflikte
Die Forderung darf maximal die Hälfte des erlittenen Schadenswerts betragen.
Wenn kein materieller Schaden entstanden ist, liegt die Obergrenze bei 850.000 $.
Forderungen dürfen nicht vor Ablauf von 7 Tagen gestellt werden.
§3.10 Illegale Routen
Illegale Routen sind wertvolle Ressourcen.
Jede Fraktion darf gleichzeitig eine Haupt-Route (Sammler, Verarbeitung und Verkauf) sowie eine Nebenroute (z. B. Schwarzmarkt, Waffenherstellung, Westenroute oder Labore) kontrollieren.
Neutral und nicht einnehmbar sind:
• Schwarzgeldwäsche
• Kanonen Franky
• Roger
Eine Route darf nur beansprucht werden, wenn ein nachvollziehbarer RP-Hintergrund besteht, z. B. Missmanagement, verweigerte Kooperation oder wiederholte Störungen.
Bevor es zu Gewalt kommt, muss entsprechendes RP ausgespielt werden.
Die Fraktion, die eine Route besitzt, ist für deren Verwaltung und Schutz verantwortlich. Das eigenmächtige Entfernen von Fraktions-Tags oder Markierungen ist verboten.
Das Einnehmen einer Route zu Zeiten, in denen die besitzende Fraktion realistisch keine Möglichkeit zur Reaktion oder Verteidigung hat, ist unzulässig.
Eine Routenübernahme muss immer unter fairen und nachvollziehbaren RP-Bedingungen erfolgen.
§3.11 Absturzstellen
Bei Helikopter- oder US-Army-Abstürzen dürfen alle illegalen Fraktionen den Ort aufsuchen und plündern.
Treffen mehrere Fraktionen aufeinander, gelten die allgemeinen Regeln zu Warnschüssen und Schussankündigungen (§4.16).
US-Army-Abstürze gelten zusätzlich automatisch als Sperrzone. In diesen Bereichen darf ohne Schussankündigung geschossen werden.
LSPD und BCSO sind berechtigt, die Absturzstelle zu sichern und zu räumen.
§3.12 Fraktions-Ammunation
Jede Fraktion kann einen Ammunation „zinken“ und beanspruchen.
Eine Obergrenze für die Anzahl gehaltener Ammunations liegt bei 4 Stück.
Wird ein Ammunation eingenommen, darf die vorherige Fraktion ihn erst nach 24 Stunden zurückerobern.
§3.13 Zufällige Transporte
Unbekannte Transporte dürfen von allen illegalen Fraktionen überfallen werden.
Es ist keine Schussankündigung durch die Fahrer notwendig.
§4.1 Benennung
Der Name eines Business darf keine irreführenden, trollhaften oder unpassenden Inhalte enthalten.
Bezeichnung und Unternehmenszweck müssen realistisch, RP-tauglich und klar zuzuordnen sein.
Unternehmen mit unpassender oder missverständlicher Namensgebung können abgelehnt oder nachträglich zur Umbenennung verpflichtet werden.
§4.2 Anträge & Genehmigungen
Anträge für Standorte, Mappings, Erweiterungen oder andere geschäftsrelevante Inhalte müssen Ingame beim Los Santos Amt eingereicht werden.
Wichtige Hinweise:
• Eine erste Ablehnung bedeutet nicht, dass das gesamte Business dauerhaft verworfen ist.
• Unternehmen müssen aktiv aufgebaut, beworben und mit Leben gefüllt werden. Die Fraktionsverwaltung beobachtet Entwicklung & Aktivität.
• Sobald ein Business eine erkennbare Struktur und Nachfrage erzeugt, kann ein Antrag erneut eingereicht und später genehmigt werden.
• Das Nachfragen im Discord nach dem Stand eines Antrags ist verboten, kann als Druckversuch gewertet werden und zur sofortigen Ablehnung führen.
Ein Unternehmen benötigt Zeit, kein Business entsteht nach wenigen Tagen. Geduld und RP-Engagement sind Voraussetzung für Genehmigungen.
§4.3 Werbung & Öffentlichkeitsarbeit
Kann ein Business die Werbefunktion nutzen, gelten folgende Regeln:
• Trollnachrichten, irreführende Angaben oder Spam sind verboten.
• Werbung muss sachlich, realistisch und RP-gerecht gestaltet sein.
• Missbrauch der Werbefunktion führt zur sofortigen Entfernung der Werbefunktion oder – bei schweren Verstößen – zur Löschung des gesamten Business.